Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Fahnen Zintl (im folgenden „Verkäufer“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Mit der Auftragserteilung bzw. mit der Annahme der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten die Geschäftsbedingungen des Verkäufers als angenommen.

3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.

4. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, sofern der Verkäufer deren Geltung ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

II. Angebot und Vertragsschluß
1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Aus drucktechnischen Gründen kann eine Mehr- oder Minderlieferung von +/- 10% auftreten. Gleiches gilt für Breiten- und Längenangaben und geringfügigen Abweichungen in der Form und Farbe. Derartige Abweichungen sind nicht vom Verkäufer zu vertreten, sondern drucktechnisch bedingt. Die Abweichungen stellen deshalb keine Schlecht- oder Falschlieferung dar und berechtigen den Käufer weder zu Annahmeverweigerung noch zur Minderung.

3. Die Verletzung von Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechten gehen bei Sonderanfertigungen nach Kundenvorlage zu Lasten des Bestellers.

4. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

III. Preise
1. Alle Preisangaben verstehen sich rein netto zzgl. Mehrwertsteuer, Transport- und Verpackungskosten. Ist der Käufer Unternehmer so gehen nicht vom Verkäufer zu vertretende Preisänderungen zwischen Auftragseingang und Auslieferung zu Lasten des Käufers.

IV. Lieferbedingungen
1. Soweit nicht wirksam anders vereinbart wurde, erfolgen alle Lieferungen ab Lager. Die Auswahl des Transportmittels obliegt dem Verkäufer. Bis zu einem Warennettowert von 100,- Euro behält sich der Verkäufer vor, per Nachnahme auf Kosten des Käufers zu liefern.

2. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich verschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung und behördliche Anordnung, auch wenn sie bei den Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch verbindlich vereinbarte Fristen und Termine nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Verkäufer gerät dadurch auch bei verbindlich zugesagtem Liefertermin nicht in Verzug. Aus der Verlängerung der Lieferzeit kann der Käufer, soweit der Verkäufer die Verlängerung nicht zu vertreten hat, keine Schadensersatzansprüche ableiten. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich über Liefer-Verzögerungen zu informieren.

4. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate an, so ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

5. Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält. Die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz und Fahrlässigkeit gemäß Ziff. VIII bleibt unberührt. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, sein Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Im Falle des Rücktritts wird der Verkäufer dem Käufer die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

6. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen und Teillieferungen jederzeit berechtigt, sofern nicht der Käufer an Teilleistungen kein Interesse hat.

V. Zahlungsbedingungen
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle Zahlungen rein netto 14 Tage nach Rechnungserhalt zu leisten.

2. Teillieferungen und Teilleistungen gelten hinsichtlich der Zahlung als eigenständige Lieferung bzw. Leistung.

3. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die offene Forderung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen. Der Verkäufer kann einen höheren Schaden ersetzt verlangen, sofern er diesen nachweist.

4. Ist der Käufer Kaufmann, so steht ihm ein Leistungsverweigerungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht nicht zu, sofern nicht der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Übrigen besteht ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

5. Gegen den Zahlungsanspruch kann der Käufer nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

6. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung – bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung – Eigentum des Verkäufers.

VI. Gefahrübergang
1. Ist der Käufer nicht Verbraucher, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unm/ouml;glich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

2. Zum Abschluß einer Transportversicherung ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Geschieht dies auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers, so trägt dieser alle Kosten.

VII. Gewährleistung
1. Hinsichtlich der Gewährleistung finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung, soweit nachfolgend sowie in Ziff. VIII keine anderweitige Regelung getroffen wird.

2. Mängelrügen hat der Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort beim Verkäufer eingehend schriftlich geltend zu machen. Können Mängel trotz sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden, so hat sie der Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich vorzuzeigen.

3. Wird ein Mängel innerhalb o.g. Frist geltend gemacht, so kann der Verkäufer nach seiner Wahl den Mängel beseitigen oder eine mängelfreie Sache nachliefern. Wird die Nachbesserung auf Wunsch des Käufers an einem von diesem bestimmten Ort durchgeführt, so trägt der Käufer etwaige hierdurch entstehende Mehraufwendungen.

4. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer entsprechend den gesetzlichen Regelungen nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

5. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit Einverständnis des Verkäufers zulässig. Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.

6. Für Schadenersatzansprüche gelten die Bestimmungen der Ziff. VIII. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

VIII. Schadenersatz
1. Schadenersatzansprüche sind, unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen, soweit dem Verkäufer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.

2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit; die Haftung ist jedoch auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Ersatz für entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, Schadensersatzansprüche Dritter sowie sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden wird nicht gewährt, sofern nicht ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal gerade der Absicherung vor derartigen Schäden dient.

3. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 1 und 2 gelten auch für die Haftung des Verkäufers für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und sonstige Erfüllungsgehilfen.

4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Arglist, der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile Schwaig.

2. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Hersbruck. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt den Käufer an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

X. Schlußbestimmungen
1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Hier können Sie die AGB downloaden